Anwaltskanzlei Scherübel
Interessensschwerpunkt Strafrecht
Ob Sie Opfer einer Straftat wurden oder Beschuldigter sind, in beiden Fällen setzen wir uns gerne für Sie ein.
Als Beschuldigter gilt für Sie grundsätzlich, dass keine Angaben gemacht werden sollten. Am besten kontaktieren Sie uns sofort. Wir beantragen dann zunächst Akteneinsicht für Sie und erst nachdem diese gewährt wurde, gibt man eine Einlassung ab. Vorab verhandeln wir natürlich für Sie mit der Staatsanwaltschaft um auszuloten, welche Strafen in Betracht kommen und ob man das Verfahren eventuell mit oder ohne Auflage einstellen kann.
Aber auch wenn sich die Staatsanwaltschaft entscheidet einen Strafbefehl zu erlassen oder die Eröffnung der Hauptverhandlung zu beantragen, stehen wir Ihnen zur Seite.
Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, vertreten wir Sie gerne im Rahmen der Nebenklage, in den zulässigen Fällen.
Rechtsanwalt Daniel Scherübel
Rechtsanwalt Andreas Marx
- kurzfristige Termine
- digitale und schnelle Aktenbearbeitung
- Interessensschwerpunkt Strafrecht
Unsere Interessensschwerpunkte
Allgemeines Strafrecht
- Ordnungswidrigkeiten
- Diebstahl
- Betrug
- Körperverletzung
- Vermögensvorteil
- Subventionsbetrug
- BtMG
- Steuerhinterziehung
- Sexualdelikte
- Urkundenfälschung
- uvm.
Vorladung
Es gibt mehrere Arten von Vorladungen von der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Lassen Sie uns ihre prüfen. Wir finden einen individuellen Weg für ihre Verteidigung.
Zwischenverfahren
Auch wenn die Staatsanwaltschaft schon bei Gericht die Eröffnung eines Verfahrens beantragt hat, ist es noch nicht zu spät! Nun gilt es direkt mit dem Gericht Kontakt aufzunehmen, die Akten anzufordern und im Besten Fall noch eine Verhandlung zu vermeiden.
Anklage/Strafbefehl
Sollten bereits die Anklage oder ein Strafbefehl ergangen worden sein, ist nun höchste Zeit sich professionell vertreten zu lassen. Unser Ziel muss in diesem Verfahrensstadium noch eine Einstellung ohne Termin sein! Wir unterstützen Sie gerne dabei.
Sonstige Rechtsgebiete
Aufgrund jahrelanger Erfahrung beraten wir Sie gerne noch in arbeitsgerichtlichen Sachverhalten und Familiensachen.
Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns gerne unter 06131 6366220 an oder kontaktieren Sie uns rechts über den Whatsapp Button, wir helfen Ihnen gerne.
Vereinbaren Sie einen Termin!
+49 6131 6366220Über uns
Daniel Scherübel
Rechtsanwalt / Gründer und Kanzleiinhaber
Rechtsanwalt Daniel Scherübel ist Gründer und Inhaber unserer Kanzlei.
Nach dem Abitur am Holbein-Gymnasium Augsburg leistete der gebürtige Augsburger zunächst seinen Grundwehrdienst ab. Danach studierte Daniel Scherübel Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg (ab 1997).
Seinen heutigen Schwerpunkt im Strafrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht entwickelte Herr Scherübel schon im Studium. Während seines juristischen Referendariats war Daniel Scherübel nahezu ein Jahr am Arbeitsgericht Donauwörth tätig. Hier vertiefte er in enger Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Arbeitsrichter seine Kenntnisse des Arbeitsrechts.
Nach erfolgreichem Abschluss der beiden juristischen Staatsexamina übernahm Herr Scherübel eine verantwortliche Position bei der Bundesagentur für Arbeit. Anschließend gründete Rechtsanwalt Scherübel seine eigene Kanzlei. Seither betreut er Mandanten vor allem im Straf-, Familien- und Arbeitsrecht.
Im Strafrecht betreute Rechtsanwalt Scherübel inzwischen bundesweit tausende Mandate und verfügt daher über einen hohen Erfahrungswert und umfangreichen Kenntnissen in diesem Rechtsgebiet.
Rechtsanwalt Scherübel ist verheiratet und hat drei Kinder.
Andreas Marx
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht (freier Mitarbeiter)
Schon während seines juristischen Studiums wählte Rechtsanwalt Andreas Marx seinen fachlichen Schwerpunkt in den Rechtsbereichen Strafrecht und Kriminologie. Dem Steuerstrafrecht widmete er hierbei besondere Aufmerksamkeit.
Im Januar 2009 wurde Herr Marx als Rechtsanwalt zugelassen. Seither war er bereits in verschiedenen Kanzleien erfolgreich als Rechtsanwalt tätig.
In der Kanzlei Scherübel ist Rechtsanwalt Marx überwiegend im Arbeitsrecht, Familienrecht und allgemeinen Strafrecht tätig. Zudem betreut Herr Marx als Fachanwalt für Steuerrecht Mandanten mit steuerrechtlichen Fragestellungen. Zu seinen Aufgaben-Schwerpunkten als Fachanwalt gehören Steuerstrafverfahren, steuerbefreiende Selbstanzeigen, die Mitwirkung bei Betriebsprüfungen sowie die Vertretung seiner Mandanten vor den Finanzgerichten.
Rechtsanwalt Max ist Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft des Deutschen Anwaltsvereins (DAV), Berlin sowie der Arbeitsgemeinschaft für Fachanwälte im Steuerrecht e. V., Bochum.
Andreas Marx hat eine Tochter.
Wir waren unter anderem in den folgenden Medien vertreten:
Adresse
Anwaltskanzlei Scherübel
Luisenstraße 21
55124 Mainz-Gonsenheim (Waldvillenviertel)
06131 6366221
Öffnungszeiten
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